Ambulante Pflege

Ambulante Pflege bedeutet: Sie erhalten die Unterstützung, die Sie in Ihrer Lebenssituation gerade brauchen. Ob bei der Bewältigung des Alltags oder konkrete pflegerische Versorgung, ob temporäre oder regelmäßige Fürsorge: Wir sind da, wenn Sie Entlastung oder helfende Hände benötigen. Je nach Bedarf, kann das täglich, mehrmals pro Woche oder stundenweise erfolgen. 

Pflegebedarf: Was nun?

Wer plötzlich mit dem Thema Pflege konfrontiert ist, steht oft vor einem Berg an Informationen oder findet sich im Dschungel der Formalitäten wieder. Dabei will man als Angehöriger nur eines: Orientierung und Hilfe auf dem bisher unbekannten Terrain.
Exakt hier beginnen unsere Unterstützungsangebote. Gern stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Häusliche Fachpflege für Jung und Alt

Jeder Mensch kann in die Lage kommen, gezielte Hilfe beim Gesunden oder bei der Bewältigung des Alltags zu benötigen. Ob in den Tagen nach einer Operation, bei schwerer Krankheit oder in den späten Lebensjahren – wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause. Alles was es dafür braucht, ist eine ärztliche Verordnung bzw. Bewilligung durch die Pflegekasse.

 

Unser Leistungsangebot: Grundpflege und Behandlungspflege

Pflege nach SGB XI

Grundpflege ist weit mehr als Waschen und Ankleiden. 
Sie richtet sich danach, welche Hilfe der zu Pflegende braucht. Die Kosten dafür trägt die Pflegeversicherung.

✔ Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
✔ Hilfe bei Toilettengängen und Wechsel von Inkontinenzmaterial
✔ Lagern und Betten
✔ Zubereitung von Mahlzeiten
✔ Reinigung der Wohnung
✔ Mobilisation
✔ viele weitere Leistungen nach Rücksprache

Entlastungsleistung nach § 45b SGB XI

Ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Spaziergänge
  • Begleitung bei Arztfahrten
  • Soziale Interaktionen
  • hauswirtschaftliche Unterstützung
  • individuelle Rücksprache

Verhinderungspflege § 39 SGB XI

Diese Leistung dient der Entlastung pflegender Angehöriger (Urlaub, Krankheit) und kann auch regelmäßig stundenweise in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung ist der Pflegegrad 2. Es können alle oben genannten Leistungen über dieses Budget abgerufen werden und viele weitere nach persönlicher Rücksprache.

Pflegeberatung (§ 37 Abs. 3 SGB XI Beratungseinsatz)

Wenn Sie einen Pflegegrad bekommen haben, führen wir gern nach Terminabsprache den Beratungseinsatz für die Pflegekassen durch.

Behandlungspflege

Hat der Arzt eine Behandlungspflege verordnet, erbringt eine qualifiziert Pflegekraft bestimmte medizinisch-pflegerische Aufgaben direkt bei Ihnen daheim. Ziel ist es, Beschwerden zu lindern, den Gesundheitszustand zu verbessern oder einen Klinikaufenthalt zu vermeiden. Behandlungspflege ist Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung. 
Sie kann folgende Leistungen umfassen:

  • Medikamente richten und verabreichen
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Blutzuckermessungen
  • Injektion (Insulin etc.)
  • Blutdruckmessung
  • Wund- und Kompressionsverbände
  • Palliativversorgung
  • viele weitere ärztlich verordnete Leistungen

Sie haben Fragen zur Ambulanten Pflege?

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Ihre Ansprechperson:

Mandy Bremse

Mandy Bremse

Pflegedienstleitung ambulant

Wir sind da, wenn Sie uns brauchen.

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